Infrastruktur
Die SWEG Schienenwege GmbH ändert als Betreiber ihrer Infrastruktur die SNB sowie die dazu gehörenden Anlagen als Teil der Schienennetznutzungsbedingungen mit Gültigkeit ab dem 14. Dezember 2025. Die vorläufigen SNB werden im Änderungsmodus zur Stellungnahme nach § 19 Abs.2 ERegG bereitgestellt.
Zugangsberechtigte haben die Möglichkeit, bis zum 13. Oktober 2024 in elektronischer Form an EIU@sweg.de Stellung zu nehmen.
Schienennetznutzungsbedingungen, allgemeiner Teil (SNB-AT)
Schienennetznutzungsbedingungen, besonderer Teil (SNB-BT)
Anlage 1 Infrastrukturbeschreibung
Anlage 2 Trassenpreise
Anlage 3 Trassenbestellformular
Anlage 4 Vereinfachte Terminkette
Infrastrukturnutzungsvertrag
Anlage 1 Infrastrukturnutzungsvertrag
Anlage 2 Infrastrukturnutzungsvertrag
Die SWEG Schienenwege GmbH ändert als Betreiber ihrer Infrastruktur die SNB sowie die dazu gehörenden Anlagen als Teil der Schienennetznutzungsbedingungen mit Gültigkeit ab dem 15.12.2024.
Schienennetznutzungsbedingungen, allgemeiner Teil (SNB-AT)
Schienennetznutzungsbedingungen, besonderer Teil (SNB-BT)
Anlage 1 Infrastrukturbeschreibung
Anlage 2 Trassenpreise
Anlage 3 Trassenbestellformular
Anlage 4 Vereinfachte Terminkette
Infrastrukturnutzungsvertrag
Anlage 1 Infrastrukturnutzungsvertrag
Anlage 2 Infrastrukturnutzungsvertrag
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen, allgemeiner Teil (NBS-AT)
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen, besonderer Teil (NBS-BT)
Anlage 1 Infrastrukturbeschreibung
Anlage 2 Entgelte
Anlage 3 Serviceeinrichtungen Anmeldeformular
Benutzungsbedingungen gültig ab 10.12.2023 der Betreiber der Schienenwege und Serviceeinrichtungen gemäß §19 ERegG
Schienennetznutzungsbedingungen, allgemeiner Teil (SNB-AT)
Schienennetznutzungsbedingungen, besonderer Teil (SNB-BT)
Anlage 1 Infrastrukturbeschreibung
Anlage 2 Trassenpreise
Anlage 3 Trassenbestellformular
Anlage 4 Vereinfachte Terminkette
Infrastrukturnutzungsvertrag
Anlage 1 Infrastrukturnutzungsvertrag
Anlage 2 Infrastrukturnutzungsvertrag
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen, allgemeiner Teil (NBS-AT)
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen, besonderer Teil (NBS-BT)
Anlage 1 Infrastrukturbeschreibung
Anlage 2 Entgelte
Anlage 3 Serviceeinrichtungen Anmeldeformular
Benutzungsbedingungen gültig ab 11.12.2022 der Betreiber der Schienenwege und Serviceeinrichtungen gemäß §19 ERegG
Schienennetznutzungsbedingungen, allgemeiner Teil (SNB-AT)
Schienennetznutzungsbedingungen, besonderer Teil (SNB-BT)
Anlage 1 Infrastrukturbeschreibung
Anlage 2 Trassenpreise
Anlage 3 Trassenbestellformular
Anlage 4 Vereinfachte Terminkette
Infrastrukturnutzungsvertrag
Anlage 1 Infrastrukturnutzungsvertrag
Anlage 2 Infrastrukturnutzungsvertrag
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen, allgemeiner Teil (NBS-AT)
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen, besonderer Teil (NBS-BT)
Anlage 1 Infrastrukturbeschreibung
Anlage 2 Entgelte
Anlage 3 Serviceeinrichtungen Anmeldeformular
Benutzungsbedingungen gültig ab 12.12.2021 der Betreiber der Schienenwege und Serviceeinrichtungen gemäß §19 ERegG
Schienennetznutzungsbedingungen, allgemeiner Teil (SNB-AT)
Schienennetznutzungsbedingungen, besonderer Teil (SNB-BT)
Anlage 1 Infrastrukturbeschreibung
Anlage 2 Trassenpreise
Anlage 3 Trassenanmeldeformular für den Netzfahrplan
Anlage 4 Trassenanmeldeformular für den Gelegenheitsverkehr
Anlage 5 Netzzugangsrelevante Regelwerke
Anlage 6 Vereinfachte Terminkette
Infrastrukturnutzungsvertrag
Anlage 1 Infrastrukturnutzungsvertrag
Anlage 2 Infrastrukturnutzungsvertrag
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen allgemeiner Teil (NBS-AT)
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen besonderer Teil (NBS-BT)
Anlage 1 Infrastrukturbeschreibung
Anlage 2 Entgelte
Anlage 3 Serviceeinrichtungen Anmeldeformular
Infrastruktur EVU seehäsle
Im Auftrag des Landkreises Konstanz betreibt die SWEG Schienenwege GmbH die Infrastruktur des "EVU seehäsle" zwischen Stahringen und Stockach.
Der Eigenbetrieb des Landkreises Konstanz „EIU seehäsle“ ändert als Betreiber der Strecke Stahringen – Stockach seinen Katalog der Entgelte, als Teil der Schienennetznutzungsbedingungen, ab dem 14.12.2025. Im Übrigen behalten die aktuellen Schienennetznutzungsbedingungen ihre Gültigkeit.
Zugangsberechtigte haben die Möglichkeit, bis zum 14.10.2024 in elektronischer Form an Nahverkehr@lrakn.de Stellung zu nehmen.
Das „EVU seehäsle“ des Landkreises Konstanz ändert als Betreiber seiner Infrastruktur die Schienennetznutzungsbedingungen sowie die dazu gehörenden Anlagen.
Der Eigenbetrieb des Landkreises Konstanz „EVU-seehäsle“ ändert als Betreiber der Strecke Stahringen – Stockach seinen Katalog der Entgelte, als Teil der Schienennetznutzungsbedingungen mit Gültigkeit ab dem 10.12.2023.
Der Eigenbetrieb des Landkreises Konstanz „EVU-seehäsle“ ändert als Betreiber der Strecke Stahringen – Stockach seinen Katalog der Entgelte, als Teil der Schienennetznutzungsbedingungen mit Gültigkeit ab dem 15.12.2019.
Benutzungsbedingungen gültig ab 09.12.2018 der Betreiber der Schienenwege und Serviceeinrichtungen gemäß §19 ERegG
Nachstehend veröffentlichen wir die Schienennetznutzungsbedingungen für den Netzfahrplan 2019 gültig ab 09.12.2018.
Schienennetzbenutzungsbedingungen, allgemeiner Teil (SNB-AT)
Schienennetzbenutzungsbedingungen, besonderer Teil (SNB-BT)
Anlage 1 Trassenpreiskatalog, gültig ab 09.12.18
Anlage 2 Kontaktdaten
Anlage 3 Trassenanmeldeformular
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS)